Schweizerischer Verband der Berufsbeistandspersonen
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Informationen zum Berufsstand

National- und Ständerat sind sich nicht einig, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung an die Kesb erfolgen soll. Der Ständerat will die Hürden nicht zu hoch legen, wenn es um das Kindeswohl geht – nach dem Grundsatz «lieber eine Meldung zu viel als eine zu wenig»

Berufspraktikum in Berufsbeistandschaften

Praktikum und Ausbildung im KES

Soziale Arbeit - Praktikum und Anforderungen

Die Fachhochschulen der Sozialen Arbeit verlangen von Ihren Studenten (Bachelor/Master) ein mehrmonatiges Praktikum in einer Organisation der Sozialen Arbeit.

 

Der SVBB führt dazu aktuell eine Umfrage bei den Berufsbeistandsschaften durch. Es geht dabei um die Erfassung des IST-Zustandes und der weiteren Entwicklungsmöglichkeiten von Berufs-Praktika in Berufsbeistandschaften. An dieser Umfrage können Sie bis zum 30. April 2022 gerne teilnehmen. 

 

> Diese Praxisausbildung in Sozialer Arbeit (Praktikum) wird im folgenden Dokument/Flyer kurz beschrieben: Praxisausbildung im Bachelor-Studiengang

Als interessierte KES-Organisationen können Sie derartige Praktikumsplätze anbieten, wenn Sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

Anforderungen an die Praxisorganisationen

 

Könnten Sie sich vorstellen, dass Ihre Berufsbeistandscchaft zukünftig einen Praktikumsplatz anbietet?
> Dannn wenden Sie sich für weitere Fragen an
   – BFH:  Caroline Pulver, Ressortleiterin Praxisausbildung –  praxisausbildung.soziale-arbeit@bfh.ch / Telefon 031 848 37 80

Aus- und Weiterbildung für die Berufsbeistandsarbeit: CAS-Mandatsführung der Fachhochschulen

Verschiedene Schweizer Fachhochschulen  (insb. Bern, Luzern, Lausanne, Olten, Zürich und Winterthur) bieten eine Nachdiplon-Ausbidlung als CAS in Mandatsführung an (unter "Informationen" finden Sie auf unserer SVBB-Website die Links zu diesen Schweizer Fachhochschulen).
 

Als Beispiel für das Programm und die Voraussetzungen eines CAS Mandatsführung sei an dieser Stelle auch den CAS-Flyer der HSLU verwiesen. Jede Fachhochschule kennt insb. betreffend Programm-Ablauf und Voraussetzungen der Zulassung zur CAS-Ausbildung gewisse individuelle Besonderheiten, was es für Interessierte nötig macht, sich bei jeder Hochschule direkt zu erkundigen. 

SVBB-Berufsverband: Informationen zum Berufsstand

SVBB-Mitglieder-Info-Brief  
An dieser Stelle begrüssen wir von Seiten SVBB alle neu bei einer Berufsbeitsandsschaft arbeitenden Berufsbeistandspersonen. Nachfolgend finden Sie den "Begrüssungs-Informations-Brief" mit Basis-Informationen zum Berufsverband.

 

Revision VBVV: Verordnung über Vermögensverwaltung bei Beistandschaft oder Vormundschaft 

Die neue VBVV wurde am 23.08.2023 durch den Bundesrat mit Inkraftsetzung ab 01.2024 verabschiedet; Nachfolgend die neue VBVV-Verordnung und alle Unterlagen zusammen mit der Medien-Information des Bundes.

 

Vorgeschichte zum VBVV- und Auskunfts-Vo-Vernehmlassungsverfahren 2020: SVBB-Vernehmlassung
Im Rahmen des neuen Erwachsenenschutzrechts hat der Bundesrat per Verordnung Bestimmungen über die Anlage und die Aufbewahrung des Vermögens verbeiständeter oder bevormundeter Personen erlassen und zusammen mit dem Gesetz auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Seither hat sich gezeigt, dass namentlich im Bereich der Anleitungsfunktion sowie beim anwendbaren Sorgfaltsmassstab Unklarheiten, Unsicherheiten und Widersprüche bestehen, welche der angestrebten Einheitlichkeit abträglich sind. Mit der Totalrevision der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft sollen diese Probleme behoben werden. Nebst für die Praxis wichtigen Präzisierungen beinhaltet die Totalrevision kleinere und grössere materielle Anpassungen, deren Notwendigkeit sich seit dem Inkrafttreten der Verordnung ergeben hat. 
aktuelle (noch bis 31.12.2023 gültige) VBVV:   SR 211.223.11 
Vorentwurf-Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste

 

Neue Verordnung über "Auskunft zu Massnahmen des Erwachenenschutzes" (Auskunfts-Vo: Vorentwurf) vom 27.9.12

Der Erlass einer Massnahme des Erwachsenenschutzes sowie ein wirksamer Vorsorgeauftrag können zu einer Einschränkung der Handlungsfähigkeit der betroffenen Person führen. Mit einer handlungsunfähigen Person abgeschlossene Rechtsgeschäfte sind nichtig. Für eine Vertragspartei ist es daher wichtig, in Erfahrung bringen zu können, ob ihre Gegenpartei handlungsfähig ist. Die Verordnung regelt die Auskunft über das Vorliegen und die Wirkungen einer Massnahme des Erwachsenenschutzes sowie eines Vorsorgeauftrages.
Vorentwurf-Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste

 

SVBB-Anforderungsprofil für Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände 2017

Der SVBB-ASCP hat an seiner MV vom September 2017 das überarbeitete Anforderungsprofil vorgestellt und formell publiziert: Dokument (deutsche Ausgabe: 13.09.2017). Hier der Weg zur französichen/Version française und italienischen Ausgabe

 

Praxisanleitung Erwachsenenschutzrecht (mit Mustern)

Kurt Affolter, Yvo Biderbost, Christoph Häfeli, Ernst Langenegger,
Philippe Meier, Daniel Rosch, Urs Vogel, Diana Wider, Marco Zingaro, KOKES (Hrsg.), 2012, ISBN 978-3-03751-430-6 (Link)

 

angepasstes Anforderungsprofil 2015/Berufsbild für Berufsbeiständinnen/-Beistände(professionelle Mandatsträger/innen des SVBB; vormals des VSAV, heute: Der SVBB-Vorstand hat 2017 eine grundsätzliche Neufassung (vgl. oben) publiziert; diese ersetzt die bisherige Version 2010, welche noch aus der amtsvormundschaftlichen Zeit stammt.


Das Sicherheitskonzept des Vormundschaftsamtes Biel wurde von dieser Homepage entfernt. Anfragen bei der Stellenleiterin (Adresse).

Mustersammlung zum Adoptions- und Kindesrecht, 4. Auflage, Bernhard Amrein, Albert Guler, Christoph Häfeli (Erstauflage Cyril Hegnauer), Schulthess AG, Zürich, Basel, Genf, 2005: Überarbeitung u.a. wegen UNO-Kinderrechtskonvention, neuem Scheidungsrecht und dem neuen Haager Abkommen über die Internationale Adoption, ISBN 3 7255 4919 2.

 

Pro Senectute Kanton Bern (Hg.)
Bäriswyl Ruth / Steiner Konrad
Leitfaden für Beiständinnen und Beistände, Beirätinnen und Beiräte, Vormundinnen und Vormünder .
Der Leitfaden ist in erster Linie für Privatpersonen ausgelegt, die ein vormundschaftliches Mandat von einer erwachsenen Person führen. Er dient auch als Lehrmittel für die Einführung und Schulung neuer Mandatsträger-Innen.
In 10 übersichtlichen Kapiteln werden die wichtigsten Aspekte erläutert, wie rechtliche Grundlagen, Berichtwesen, Buchhaltung, Bewirtschaftung der Mündelgelder oder Sozialversicherungen. Ein Kapitel enthält auch Tipps zum persönlichen Umgang mit der betreuten Person (Beziehungsgestaltung, Gesprächsführung).
Der Leitfaden ist in einer einfachen, verständlichen Sprache gehalten und mit Mustern, Checklisten und Merkblättern ergänzt.(Dokument)

 

Rüegg, Christoph; Rüegg, Rahel: Leitfaden für vormundschaftliche Mandatsträger
Haupt Verlag, 2008; ISBN 978-3-258-07299-9

Das Handbuch mit Checklisten für das Führen einer Erwachsenenschutzmassnahme inklusive Sozialversicherungsrecht.

 

Wegleitung für vormundschaftliche Organe, 4. vollständig überarbeitete Auflage, Christoph Häfeli, kdmz, Zürich, ISBN 3-9523712-2-X

Mustersammlung Erwachsenenvormundschaftsrecht,Thomas Geiser/Ernst Langenegger/Christian Minger/Urs Mosimann/Jacques-André Nicod
Herausgegeben von der Konferenz der kantonalen Vormundschaftsbehörden,
1. Auflage 1996, 126 Seiten, Basel und Frankfurt am Main, Helbing & Lichtenhahn, CHF 53.--

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