Anerkennung Berufsbeiständin/Berufsbeistand SVBB
Informationen und Anmeldung
A) Grundlagen des SVBB-Anerkennungsverfahrens
Bevor Sie ein Anerkennungsgesuch einreichen, sind die nachfolgenden Informationen zu beachten.
a) Grundsatzentscheid der SVBB-Mitgliederversammlung vom 01.09.2022
b) Ausführungsbestimmungen «Anerkennung Berufsbeistandsperson SVBB»
d) Informationsbrief an Verantwortliche von Berufsbeistandspersonen
B) Vorbereitung
Bevor Sie sich definitiv für die Anmeldung zur "Anerkennung als Berufsbeistand/Berufsbeiständin SVBB" entschliessen, bitten wir Sie folgende Grundvoraussetzungen zu prüfen bzw. zu klären:
1) Sind Sie bereits mindestens 2 Jahre in der KES-Mandatsführung tätig?
2) Haben Sie die nachfolgenden Dokumente zur Erfassung in PDF-Version vorbereitet:
- Arbeitsbestätigungen/Zeugnisse für KES-Mandatsführung
- Bestätigung von Ausbildungsabschlüssen/Diplomen
- evtl. ein beruflicher Lebenslauf (sonst ist der berufliche Werdegang direkt zu erfassen)
3) Haben Sie die Voraussetzungen gemäss Art. 3 der Ausführungsbestimmungen zur SVBB-Anerkennung geprüft?
4) Wenn Sie die genannten Voraussetzungen geprüft haben, können Sie sich anmelden (vgl. C).
5) Fehlen nur einzelne Dokumente, dann können Sie diese auch nachträglich einreichen.
6) Die Gebühr für das Anerkennungsverfahren beträgt für
(Art. 9 Ausführungsbestimmungen):
a. eine Anerkennung als SVBB-Mitglied (inkl. Mitarbeitende von Kollektivmitgliedern): CHF 150.00
b. eine Anerkennung als "Nicht-SVBB-Mitglied": CHF 350.00
Alles geprüft? Dann erwarten wir gerne Ihre kostenpflichtige Anmeldung wie nachfolgend ersichtlich: