Schweizerischer Verband der Berufsbeistandspersonen

Anerkennung Berufsbeiständin/Berufsbeistand SVBB

Informationen und Anmeldung

A) Grundlagen des SVBB-Anerkennungsverfahrens

Bevor Sie ein Anerkennungsgesuch einreichen, sind die nachfolgenden Informationen zu beachten.

 

B) Vorbereitung

Bevor Sie sich definitiv für die Anmeldung zur "Anerkennung als Berufsbeistand/Berufsbeiständin SVBB" entschliessen, bitten wir Sie folgende Grundvoraussetzungen zu prüfen bzw. zu klären:

1) Sind Sie bereits mindestens 2 Jahre in der KES-Mandatsführung tätig?
2) Haben Sie die nachfolgenden Dokumente zur Erfassung in PDF-Version vorbereitet:

  • Arbeitsbestätigungen/Zeugnisse für KES-Mandatsführung
  • Bestätigung von Ausbildungsabschlüssen/Diplomen
  • evtl. ein beruflicher Lebenslauf (sonst ist der berufliche Werdegang direkt zu erfassen) 

3) Haben Sie die Voraussetzungen gemäss Art. 3 der Ausführungsbestimmungen zur SVBB-Anerkennung geprüft?
4) Wenn Sie die genannten Voraussetzungen geprüft haben, können Sie sich anmelden (vgl. C).
5) Fehlen nur einzelne Dokumente, dann können Sie diese auch nachträglich einreichen. 

6) Die Gebühr für das Anerkennungsverfahren beträgt gemäss Art. 9 der Ausführungsbestimmungen 

  • für eine Anerkennung als SVBB-Mitglied (inkl. Mitglieder von Kollektivmitgliedern)
  • für eine Anerkennung als "Nicht-SVBB-Mitglied CHF 350.
     

 Alles geprüft? Dann erwarten wir gerne Ihre kostenpflichtige Anmeldung wie nachfolgend ersichtlich:


C) Anmeldeformular

             

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