Die Anerkennung «Berufsbeistandsperson SVBB» ist ein schweizweit anerkannter Qualifikationsstandard für Fachpersonen in der KES-Mandatsführung. Sie stärkt Ihr berufliches Profil gegenüber Arbeitgebenden und Behörden und ist ein klares Bekenntnis zu Ihrer Profession.

Die Qualifikation bewertet drei Kriterien objektiv: Ausbildung, Fortbildung und Berufserfahrung. Für eine erfolgreiche Anerkennung sind mindestens 20 von 36 möglichen Punkten erforderlich, wobei Aus- und Weiterbildung besonders gewichtet werden. Mit der Anerkennung verpflichten Sie sich zudem zur regelmässigen Weiterbildung.

Informationen und Anmeldung

Grundlagen des SVBB-Anerkennungsverfahrens

Bevor Sie ein Anerkennungsgesuch einreichen, sind die nachfolgenden Informationen zu beachten.

Vorbereitung

Bevor Sie sich definitiv für die Anmeldung zur „Anerkennung als Berufsbeistand/Berufsbeiständin SVBB“ entschliessen, bitten wir Sie folgende Grundvoraussetzungen zu prüfen bzw. zu klären:

  • Sind Sie bereits mindestens 2 Jahre in der KES-Mandatsführung tätig?
  • Haben Sie die nachfolgenden Dokumente zur Erfassung in PDF-Version vorbereitet:
    • Arbeitsbestätigungen/Zeugnisse für KES-Mandatsführung
    • Bestätigung von Ausbildungsabschlüssen/Diplomen
    • evtl. ein beruflicher Lebenslauf (sonst ist der berufliche Werdegang direkt zu erfassen) 
  • Haben Sie die Voraussetzungen gemäss Art. 3 der Ausführungsbestimmungen zur SVBB-Anerkennung geprüft?
  • Wenn Sie die genannten Voraussetzungen geprüft haben, können Sie sich anmelden.
  • Die Gebühr für das Anerkennungsverfahren beträgt gemäss Art. 9 der Ausführungsbestimmungen 
    • für eine Anerkennung als SVBB-Mitglied (inkl. Mitarbeiter von Kollektivmitgliedern) CHF 150
    • für eine Anerkennung als „Nicht-SVBB-Mitglied CHF 350.

Alles geprüft? Dann erwarten wir gerne Ihre Anmeldung.