Anerkennungsverfahren SVBB
Die Anerkennung «Berufsbeistandsperson SVBB» ist ein schweizweit anerkannter Qualifikationsstandard für Fachpersonen in der KES-Mandatsführung. Sie stärkt Ihr berufliches Profil gegenüber Arbeitgebenden und Behörden und ist ein klares Bekenntnis zu Ihrer Profession.
Die Qualifikation bewertet drei Kriterien objektiv: Ausbildung, Fortbildung und Berufserfahrung. Für eine erfolgreiche Anerkennung sind mindestens 20 von 36 möglichen Punkten erforderlich, wobei Aus- und Weiterbildung besonders gewichtet werden. Mit der Anerkennung verpflichten Sie sich zudem zur regelmässigen Weiterbildung.
Informationen und Anmeldung
Grundlagen des SVBB-Anerkennungsverfahrens
Bevor Sie ein Anerkennungsgesuch einreichen, sind die nachfolgenden Informationen zu beachten.
- Grundsatzentscheid der SVBB-Mitgliederversammlung vom 01.09.2022
- Ausführungsbestimmungen «Anerkennung Berufsbeistandsperson SVBB»
- Anerkennungskommission
- Rekurskommission
Vorbereitung
Bevor Sie sich definitiv für die Anmeldung zur „Anerkennung als Berufsbeistand/Berufsbeiständin SVBB“ entschliessen, bitten wir Sie folgende Grundvoraussetzungen zu prüfen bzw. zu klären:
- Sind Sie bereits mindestens 2 Jahre in der KES-Mandatsführung tätig?
- Haben Sie die nachfolgenden Dokumente zur Erfassung in PDF-Version vorbereitet:
- Arbeitsbestätigungen/Zeugnisse für KES-Mandatsführung
- Bestätigung von Ausbildungsabschlüssen/Diplomen
- evtl. ein beruflicher Lebenslauf (sonst ist der berufliche Werdegang direkt zu erfassen)
- Haben Sie die Voraussetzungen gemäss Art. 3 der Ausführungsbestimmungen zur SVBB-Anerkennung geprüft?
- Wenn Sie die genannten Voraussetzungen geprüft haben, können Sie sich anmelden.
- Die Gebühr für das Anerkennungsverfahren beträgt gemäss Art. 9 der Ausführungsbestimmungen
- für eine Anerkennung als SVBB-Mitglied (inkl. Mitarbeiter von Kollektivmitgliedern) CHF 150
- für eine Anerkennung als „Nicht-SVBB-Mitglied CHF 350.
Alles geprüft? Dann erwarten wir gerne Ihre Anmeldung.