Der Berufsverband SVBB (früher:VSAV) ist ein Fachverband von professionell tätigen Personen in der Umsetzung des schweizerischen zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes/KES. Primär sind die aktiv tätigen professionellen Mandatsträger/innen im SVBB organisiert und prägen durch ihre Erfahrungen und aktive Mitarbeit die Inhalte unseres Berufsverbandes. Neben den Berufsbeistandschaften bringen aber auch andere Vertreter/innen von Behörden des Kindes- und Erwachsenenschutzes weitere wichtige Aspekte aus ihrem Tätigkeitsbereich ein. Wir "leben" damit die gesetzlich vorgegebene "Verbundaufgabe" KES! Der SVBB bietet eine Plattform, auf welcher die unterschiedlichen Akteure gemeinsam die optimale Umsetzung des gesetzlichen Auftrages anstreben.
Mitte 2022 sind im SVBB 203 Kollektiv-, 23 Unternehmensmitglieder und 34 Einzelmitglieder vereint. Die insgesamt 260 Aktivmitglieder repräsentieren rund 1'700 professionelle Mandatsträger/innen sowie weitere Mitglieder von Behörden im SVBB; damit sind rund 70% aller Berufsbeistandspersonen in der Schweiz in unserem Verband vertreten.
Begrüssungs-Info-Brief für Neumitglieder und neue Mitarbeitende in Berufsbeistandschaften
SVBB-Mitglieder-Info-Brief: An dieser Stelle begrüssen wir von Seiten SVBB alle neu bei einer Berufsbeitsandsschaft arbeitenden Berufsbeistandspersonen. Nachfolgend finden Sie den "Begrüssungs-Informations-Brief" mit Basis-Informationen zum Berufsverband.
Dienstleistungen für Mitglieder
Die Berufsverband SVBB erbringt für seine Mitglieder folgende Dienstleistungen:
- Dokumentationsservice
- Betrieb einer Homepage und Mailings (mailingliste) zu aktuellen Themen und Links im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes
- Rechtsberatung (Kurt Affolter, Peter Mösch, Luca Maranta oder Daniel Rosch , Vermerk "Rechtsberatung SVBB") und Beratung der Mitglieder in allgemeinen Fragen der Mandatsführung (info@svbb-ascp.ch)
- Organisation von nationalen und regionalen Fachtagungen
- Mitarbeit und Einsitz in politischen Kommissionen, Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen
- Stellungnahmen zu wichtigen politischen Themen im Zusammenhang mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz
SVBB-Rechtsberatung im KES
Als Mitglied des SVBB steht Ihnen die SVBB-Rechtsberatung wie folgt zur Verfügung:
Bitte schicken Sie Ihre Beratungsanfrage (mit allen nötigen Informationen)
a) entweder mit einer E-Mail an die SVBB-Geschäftsstelle: info@svbb-ascp.ch
(Ihre Anfrage wird dann direkt bearbeitet oder zugeteilt) oder
b) direkt mittels E-Mail (mit Kopie an info@svbb-ascp.ch) an eine der vier nachgenannten Beratungspersonen (E-Mail-Link):
- KES-Rechtsanwalt Luca Maranta, lic. iur., Advokat, Basel
Anwaltsbüro und Dozent KES an der Fachhochschule Luzern: luca.maranta@hslu.ch - Prof. (FH) Daniel Rosch, Dr. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/MAS, Nonprofit-Management,
Dozent und Projektleiter an der Fachhochschule Luzern: daniel.rosch@hslu.ch - Lic. iur. Kurt Affolter, Fürsprecher und Notar,
Dozent an Fachhochschulen: kurt.affolter@bluewin.ch; - Prof. (FH) Peter Mösch, lic. iur., Sozialversicherungs-Spezialist, für Sozialversicherungsfragen
Dozent für Sozialversicherungen an der Fachhochschule Luzern: moeschpeter@bluewin.ch
SVBB-Mitgliedschaft und Mitgliederbeiträge
Gemäss Art. 4 der SVBB-Statuten sind folgende Mitglieder-Kategorien vorgesehen:
1) Wir unterscheiden mandatsführende und nicht mandatsführende Mitglieder.
2) Als mandatsführende Mitglieder können aufgenommen werden:
a) Einzelmitglieder
- Berufsbeistandspersonen und Mitarbeitende öffentlicher Dienste, die Mandate im gesetzlichen KES führen
b) Kollektivmitglieder
- kommunale, kantonale oder regionale öffentlichrechtliche Organisationen und Behörden im Bereich des KES
c) Unternehmen
- private Gesellschaften und Einzelunternehmen die im gesetzlich geregelten KES Mandate führen
3) Als nicht mandatsführende Mitglieder können aufgenommen werden:
a) Einzelmitglieder
- ehemalige Berufsbeistandspersonen - Ehrenmitglieder - Mitglieder und Mitarbeitende der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und andere im KES tätige sowie mit dem KES verbunden Personen
b) Kollektivmitglieder
- KESB und im KES tätige sowie mit dem KES verbundene Institutionen
c) Unternehmen:
- private Gesellschaften und Einzelunternehmen mit Bezug zum KES, ohne Mandate zu führen.
An der Mitgliederversammlung vom 16.09.2019 haben die Mitglieder neue Statuten und ein neues Reglement über die Mitgliederbeiträge beschlossen, welches am 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Es gelten nachfolgende unterschiedliche Mitgliederbeiträge neu für drei unterschiedliche Kategorien.
Gemäss Art. 3 Mitgliederbeitragsreglementes, und entsprechend Art. 5 der neuen Statuten,
wird unterschieden zwischen mandatsführenden und nicht mandatsführenden Mitgliedern und folgenden
Arten der Mitgliedschaft:
a) Einzelmitgliedschaft CHF 250.00
(1 Person, unabhängig von Stellenprozenten)
b) Kollektivmitgliedschaft (öffentliche Institutionen; ab 1 Person unabhängig vom Anstellungsgrad)
(ab CHF 480.00; je nach Anzahl der mandatsführenden Berufsbeistandspersonen)
pro Person, max. CHF 6'000.00 (vgl. nachfolgende Informationen in der Tabelle)
c) Unternehmensmitgliedschaft (privatrechtlich Oragnisationen)
Pauschalbetrag CHF 500; inkl. 1 Berufsbeistandsperson//Beratungsperson sowie pro weitere
Berufsbeistandsperson/Beratunsperson KES zusätzlich analog und gemäss nachfolgender Liste.
b)Kollektivmitglied/Unternehmen pro Berufsbeistandsperson | Beträge von in CHF bis | ||
1, 2 bis 4 Personen > 240 5/6 Personen > 230 7/8 Personen > 220 9/10 Personen > 210 11 bis 15 Personen > 200 16 bis 19 Personen > 190 20 und 21 Personen > 180 22 bis 25 Personen > 170 26 bis 28 Personen > 160 29 bis 45 Personen, pauschal > 4‘500 46 bis 59 Personen, pauschal > 5‘000 60 und mehr Personen, pauschal > 6‘000
c) Pauschale für „Unternehmens-Mitglieder“ | 480 1‘150 1‘540 1‘890 2‘200 3‘040 3‘600 3‘740 4‘160 4‘500 5‘000 6‘000
500 | 720 1‘380 1‘760 2‘100 … … 3‘780 … 4‘320 - - - | 960
3‘000 3‘610
4‘250 4‘480 - - - |