Schweizerischer Verband der Berufsbeistandspersonen
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Mitgliedschaft

Der Berufsverband SVBB (früher:VSAV) ist ein Fachverband von professionell tätigen Personen in der Umsetzung des schweizerischen zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes/KES. Primär sind die aktiv tätigen professionellen Mandatsträger/innen im SVBB organisiert und prägen durch ihre Erfahrungen und aktive Mitarbeit die Inhalte unseres Berufsverbandes. Neben den Berufsbeistandschaften bringen aber auch andere Vertreter/innen von Behörden des Kindes- und Erwachsenenschutzes weitere wichtige Aspekte aus ihrem Tätigkeitsbereich ein. Wir "leben" damit die gesetzlich vorgegebene "Verbundaufgabe" KES! Der SVBB bietet eine Plattform, auf welcher die unterschiedlichen Akteure gemeinsam die optimale Umsetzung des gesetzlichen Auftrages anstreben.

 

Mitte 2025 sind im SVBB 198 Kollektiv-, 19 Unternehmensmitglieder und 49 Einzelmitglieder vereint. Die insgesamt 274 Aktivmitglieder repräsentieren rund 1'700 professionelle Mandatsträger/innen sowie weitere Mitglieder von Behörden im SVBB; damit sind rund 70% aller Berufsbeistandspersonen in der Schweiz in unserem Verband vertreten. 

Dienstleistungen für Mitglieder

Die Berufsverband SVBB erbringt für seine Mitglieder namentlich folgende Leistungen:

  • Rechtsberatung
  • Organisation von Fachtagungen
  • Mitarbeit und Einsitz in politischen Kommissionen, Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen
  • Stellungnahmen zu wichtigen politischen Themen im Zusammenhang mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Ermöglichung des Austauschs unter den Mitgliedern

Mitgliederkategorien

Gemäss Art. 4 der SVBB-Statuten sind folgende Mitglieder-Kategorien vorgesehen:
Als mandatsführende Mitglieder können aufgenommen werden:
a) Einzelmitglieder
    - Berufsbeistandspersonen und Mitarbeitende öffentlicher Dienste, die Mandate im gesetzlichen KES führen
b) Kollektivmitglieder
    - kommunale, kantonale oder regionale öffentlichrechtliche Organisationen und Behörden im Bereich des KES
c) Unternehmen
    - private Gesellschaften und Einzelunternehmen die im gesetzlich geregelten KES Mandate führen
Als nicht mandatsführende Mitglieder können aufgenommen werden:
a) Einzelmitglieder
    - ehemalige Berufsbeistandspersonen

    - Ehrenmitglieder

    - Mitglieder und Mitarbeitende der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und andere im KES tätige sowie mit dem KES   verbundene Personen
b) Kollektivmitglieder
    - KESB und im KES tätige sowie mit dem KES verbundene Institutionen
c) Unternehmen:
    - private Gesellschaften und Einzelunternehmen mit Bezug zum KES, ohne Mandate zu führen.

Mitgliederbeiträge

Gemäss Art.  3 Mitgliederbeitragsreglementes, und entsprechend Art. 5  der neuen Statuten,
wird unterschieden zwischen mandatsführenden und nicht mandatsführenden Mitgliedern und folgenden
Arten der Mitgliedschaft: 

a)  Einzelmitgliedschaft        CHF 250.00
     (1 Person, unabhängig von Stellenprozenten)


b)  Kollektivmitgliedschaft (öffentliche Institutionen; ab 1 Person unabhängig vom Anstellungsgrad)

      (ab CHF 480.00; je nach Anzahl der mandatsführenden Berufsbeistandspersonen)

       pro Person, max. CHF 6'000.00 (vgl. nachfolgende Informationen in der Tabelle)
 

c)  Unternehmensmitgliedschaft (privatrechtlich Oragnisationen)
      Pauschalbetrag CHF 500; inkl. 1 Berufsbeistandsperson//Beratungsperson sowie pro weitere
      Berufsbeistandsperson/Beratunsperson KES zusätzlich analog und gemäss nachfolgender Liste.

 

 b)Kollektivmitglied/Unternehmen pro Berufsbeistandsperson

Beträge von      in   CHF                    bis

1, 2 bis 4 Personen                       >  240

      5/6 Personen                          >  230

      7/8 Personen                          >  220

      9/10 Personen                        >  210

11 bis 15 Personen                       >  200

16 bis 19 Personen                       >  190

20 und 21 Personen                     >  180

22 bis 25 Personen                       >  170

26 bis 28 Personen                       >  160

29 bis 45 Personen,               pauschal           >  4‘500

46 bis 59 Personen,              pauschal            >  5‘000

60 und mehr Personen,        pauschal             >  6‘000

     

  c)  Pauschale  für „Unternehmens-Mitglieder“
  (pro weitere   Berufsbeistandsperson/Beratunsperson KES
   gemäss  obiger Liste  unter Buchstabe b)

480

1‘150

1‘540

1‘890

2‘200

3‘040

3‘600

3‘740

4‘160

4‘500

5‘000

6‘000

 

500

720

1‘380

1‘760

2‘100

3‘780

4‘320

-

-

-

960

 

 

 

3‘000

3‘610

 

4‘250

4‘480

-

-

-

 

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 Hier können Sie eine Mitgliedschaft beantragen.

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