Verbandszweck
Die Vereinigung hat zum Zweck:
- die Unterstützung der Mitglieder in ihrer beruflichen Tätigkeit;
- die Weiterentwicklung des Familienrechts, insbesondere des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes zu fördern;
- die Pflege der persönlichen Beziehungen der Mitglieder.
